
GEIG 2025: Neue Pflichten zur Ladeinfrastruktur in Gewerbeimmobilien
Das seit 25. März 2021 bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEIG) bringt seit dem 01.01.25 wichtige Änderungen mit sich, die sowohl Hausbesitzer als auch Mieter betreffen. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen jetzt notwendig sind und wie Sie davon profitieren können.
GEIG, was ist das?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) regelt den Ausbau der Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden. Es trat am 25. März 2021 in Kraft mit dem Ziel, den Ausbau der Elektromobilität durch verpflichtende bauliche Maßnahmen zu beschleunigen.
Das GEIG legt fest, wann und in welchem Umfang Stellplätze mit Ladeinfrastruktur vorgerüstet werden müssen – insbesondere bei Neubauten und Sanierungen. Dabei unterscheidet es zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, also Gewerbeimmobilien.
Welche Änderungen gelten ab 2025?
Bislang verpflichtete das GEIG Eigentümer lediglich zur Vorbereitung der Ladeinfrastruktur, indem Leitungsführungen oder Leerrohre für eine spätere Nachrüstung vorgesehen werden mussten. Doch ab dem 1. Januar 2025 gilt eine entscheidende Neuerung:
- Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen mindestens einen Ladepunkt installieren.
- Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Das bedeutet: Unternehmen, Gewerbeimmobilienbetreiber und Facility-Manager müssen jetzt aktiv werden, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
Herausforderungen für Eigentümer und Betreiber
Mit der Pflicht zur Ladeinfrastruktur stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Denn eine Ladeinfrastruktur besteht nicht nur aus der Wallbox – sie muss auch technisch, wirtschaftlich und regulatorisch sinnvoll in das Gebäude integriert werden.
Folgende Aspekte müssen berücksichtigt werden:
- Bestehende elektrische Infrastruktur: Die neue Ladeinfrastruktur muss ins vorhandene Netz eingebunden werden, ohne dass es zu Überlastungen oder Sicherheitsrisiken kommt.
- Flexible Energienutzung: Neben dem klassischen Netzanschluss spielen erneuerbare Energien eine immer größere Rolle. Die Ladepunkte sollten mit PV-Anlagen, Speichern oder intelligenten Energiemanagementsystemen kombinierbar sein.
- Netzdienlichkeit: Mit der neuen Vorschrift zur netzdienlichen Steuerung nach §14a EnWG dürfen einfache Wallboxen ohne Kommunikationsschnittstelle nicht mehr genutzt werden. Intelligente Lösungen sind gefragt.
- Skalierbarkeit: Auch wenn vorerst nur ein Ladepunkt installiert wird, sollte die Infrastruktur so ausgelegt sein, dass zukünftige Erweiterungen problemlos möglich sind.
- Abrechnungsmöglichkeiten: Gerade in Gewerbeimmobilien muss eine einfache und transparente Abrechnung für Nutzer oder Mieter gewährleistet sein.
Was bedeutet das für Planer, Betreiber und Elektriker?
Die steigenden Anforderungen an Ladeinfrastruktur erfordern eine sorgfältige Planung. Denn das Laden am Arbeitsplatz oder zu Hause ist inzwischen das häufigste Ladeszenario – über 85 % aller Ladevorgänge finden hier statt.
So lästig gesetzliche Vorgaben auch sind: beim GEIG bringen sie auf lange Sicht viele Vorteile. Zumindest, wenn man bei der Umsetzung clever vorgeht:
- Zukunftssichere Technologien wählen – Kommunikationsfähige Ladestationen, die mit Energiemanagementsystemen kompatibel sind, gewährleisten maximale Flexibilität.
- Ausbaufähige Infrastruktur schaffen –es gibt Ladepunkte, die erweiterbar sind, ohne dass die gesamte Installation neu geplant werden muss. Wer diese Option beachtet, bleibt auch in dieser Hinsicht flexibel.
- Dynamische Preismodelle nutzen – Der Strommarkt entwickelt sich weiter: Unternehmen können durch flexible Energiepreise erhebliche Kostenvorteile erzielen.
- PV-Integration einplanen – Die Möglichkeit zur Nutzung von Solarstrom oder anderen erneuerbaren Energien ist nicht nur nachhaltig, sondern reduziert auch Betriebskosten.
Mit Bender auf der sicheren Seite
Das GEIG stellt klare Anforderungen an die Ladeinfrastruktur: Sicher, zuverlässig und zukunftsfähig. Bender unterstützt Unternehmen, Elektroinstallateure und Planer dabei, diese Anforderungen zu erfüllen – mit Lösungen für Fehlerstromüberwachung, Schutz vor Netzüberlastung und die Integration in bestehende Energieinfrastrukturen.
Planen Sie eine GEIG-konforme Ladeinfrastruktur? Erfahren Sie mehr über unsere Lösungen hier.
Mit der neuen GEIG-Regelung ab 2025 wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Gewerbeimmobilien verbindlich. Wer frühzeitig plant und auf eine intelligente, zukunftssichere Lösung setzt, profitiert langfristig.